Fördermittel – gerade in Zeiten von Corona ein allseits bekanntes Wort. Es werden gerade in der jetzigen Zeit innovative Vorhaben subventioniert. Doch bereits vor Corona waren die Fördermöglichkeiten vielfältig. Doch genutzt haben sie quasi immer dieselben.
Ja, es stimmt: Das Beantragen, Dokumentieren und Abrechnen von Beratungen ist nicht ohne, wenn eine Förderung bei der Beauftragung mit eingeschlossen ist. Teilweise ist der Aufwand weitaus höher als der Ertrag, der daraus resultiert. Sich mit Institutionen, die für die Vergabe zuständig sind, auseinanderzusetzen, ist meist langwierig und nicht selten abenteuerlich. Aufgrund dieser Erfahrungen und Erzählungen von genervten Antragstellern machen viele Berater einen Bogen um das „Fördermittel-Thema“.
Dabei bieten viele Fördermöglichkeiten gerade in der Innovations- und Digitalberatung finanzielle Anreize. Wichtig ist, dass es eine strategische Entscheidung sein sollte, Fördermanagement mit anzubieten. Wenn lediglich eine oder zwei Förderungen beantragt werden, steht der Aufbau des Wissens und des Dokumentationsprozesses nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Daher sollte fundiertes Wissen Schritt für Schritt aufgebaut und eine Fördermöglichkeit in Anspruch genommen werden. Um im Bereich der Förderungen die ersten (positiven) Erfahrungen zu sammeln, bietet sich das Fördermodul „BAFA Unternehmensberatung“ an. Unter dem Titel „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich diese Förderung an:
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Hier werden bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro 80 % (neue Bundesländer außer Berlin und Region Leipzig) bzw. 50 % (alte Bundesländer und Berlin sowie Region Leipzig) gewährt.
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
Hier werden bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro 80 % (neue Bundesländer außer Berlin und Region Leipzig) bzw. 50 % (alte Bundesländer und Berlin sowie Region Leipzig) gewährt.
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Hier werden bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro 90 % in der gesamten Bundesrepublik gewährt.
Die Beantragung, Dokumentation und Abrechnung sind hierbei verhältnismäßig überschaubar. Teilweise können mehrere Beratungen für einen Mandanten gestellt werden. Wichtig ist die Akkreditierung zum BAFA-Berater im Vorfeld. Diese ist mit überschaubarem Aufwand durchzuführen. Uns ist nicht bekannt, dass ein/e Steuerberater/in jemals die Akkreditierung nicht positiv durchlaufen hat. Der Zeitraum bis zur Akkreditierung ist zumeist unterschiedlich. Unserer Erfahrung nach ist die Bearbeitungszeit seit Corona um einiges länger, nämlich ca. sechs bis zehn Wochen. Die Förderung kann genutzt werden, um z. B. eine Verfahrensdokumentation inkl. Prozessberatung zu erstellen oder um einen Innovations-Check bei den Mandanten durchzuführen und Handlungsempfehlungen zu geben.
Das new gen Team hat die Fortbildung zum Innovationsberater ins Leben gerufen. Mit dieser Fortbildung wird von der BAFA-Akkreditierung bis zur Innovationsberatung eine Kanzleistrategie erstellt und Wissen aufgebaut. Innerhalb von acht Wochen wird den Teilnehmern anhand des new gen 5-P-Innovations-Mix ein komplettes, innovatives Beratungskonzept vermittelt. So können sie den Mandanten und Kunden einen 360-Grad- Überblick darüber verschaffen, in welchen Bereichen innovative Potenziale stecken. Weitere Informationen zur Fortbildung zum Innovationsberater können unter https://www.newgen.tax/innovationsberater eingesehen werden.
Wenn weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Innovation und Digitalisierung in Erwägung gezogen werden und die Kanzlei bereits Digitalisierungsprojekte durchgeführt hat, wäre eine Autorisierung als go-digital-Berater denkbar. Die Voraussetzungen sind hier die folgenden:
• Rechtlich selbstständiges Beratungsunternehmen
• Nachweisliche fachliche Expertise sowie spezifische Kenntnisse und Erfahrungen zu den gewählten Modulen (durch Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren)
• Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung (von der Analyse bis zur Umsetzung)
• Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt (einschließlich Dokumentation bzw. Berichtswesen)
Erfahrungsberichten zufolge kann die Autorisierung als Berater zurzeit allerdings ca. ein Jahr dauern. Die Bearbeitung der Anträge dauert teilweise ebenfalls einige Monate.
Bis zu 30 Beratertage mit einem Tageshöchstsatz von 1.100 Euro werden mit 50 % gefördert.
Die Beratung sowie die Autorisierung können in drei verschiedenen Modulen erfolgen:
Modul 1: IT-Sicherheit
Modul 2: Digitale Markterschließung
Modul 3: Digitale Geschäftsprozesse
Weitere Informationen zu go-digital sind unter https://www.innovation-beratung-foerderung.de/ einsehbar.
Eine weitere, ganz neue Fördermöglichkeit ist „Digital jetzt“. Die Investitionsförderung ist für KMUs inklusive freie Berufe ausgelegt. Somit können auch Steuerkanzleien die Förderung in Anspruch nehmen.
Die Förderung hat die Schwerpunkte:
• Investitionen in digitale Technologien
• Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
Da die Förderung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Magazins noch nicht verfügbar ist, können wir noch nicht über Erfahrungen berichten.
Wichtig zu wissen ist, dass es vor allem um Investitionen von Software, Hardware und Mitarbeiterqualifizierung geht. Es ist ein ideales Instrument, wenn digitale Projekte umgesetzt werden sollen. Voraussichtlich ist es perfekt für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der BAFA-Beratung. Die Fördersumme liegt bei maximal 50.000 Euro. Bei einem Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern liegt die Förderquote bei 50 % und ist somit ein großer Anreiz. Weitere Informationen gibt es unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Egal ob ihr als Steuerberater Förderungen für eigene Projekte in Anspruch nehmen oder Förderungen für Mandantenprojekte nutzen möchtet: Wir beraten euch gerne und zeigen die Möglichkeiten auf. Nutze das kostenlose Strategieberatungsgespräch. Fülle einfach das Kontaktformular auf https://www.kanzleistratege.de/ aus.
Daniel Terwersche